Hier bekommt ihr den Antrag auf Betreuung eines Kita-Kindes im Rahmen der Notfallbetreuung.
Liebe Eltern der Abenteuerland-Kinder!
Im Kontext der Notfallbetreuung haben uns einige Fragen erreicht, die wir hiermit gerne aufgreifen und beantworten möchten:
- Gibt es eine Notfallbetreuung im Abenteuerland?
Ja, seit dem 20. April betreuen wir Kinder im Rahmen der Notfallbetreuung. Die Anzahl ist noch gering, steigt aber stetig. - Welche Eltern haben ein Recht auf eine Notfallbetreuung?
Dieser Kriterienkriterienkatalog ist zuletzt von der Landesregierung mehrfach überarbeitet worden. Stand 25.04. gilt die Notbetreuung für Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Auch Alleinerziehende, die berufstätig sind oder vor einem Schulabschluss stehen, können die Betreuung in Anspruch nehmen. In beiden Fällen müssen die Eltern dafür unterschreiben, dass eine anderweitige Betreuung gemäß den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts nicht realisiert werden kann – es ist halt eine NOTfallbetreuung, kein reguläres Kita-Angebot. - Welche Berufe gelten als systemrelevant?
Diese Liste ist mitlerweile sehr lang: medizinisches Personal gehört dazu, aber auch Lehrer/innen, Bahn-Angestellte, Einzelhandelkaufleute, Finanzbeamte, Bankangestellte, etc. Bitte informiert euch über den aktuellen Stand beim NRW-Familienminister. - Welche Bescheinigung muss ich einreichen, um eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können?
Bitte nutzt diesen Vordruck. Wichtig: unbedingt die Zeiten eintragen, in denen ihr arbeitet und eine Betreuung benötigt! - Wann muss ich die Notfallbetreuung anmelden?
Bitte meldet – jede Woche neu! – spätestens am Donnerstag in der Vorwoche die konkreten Zeiten an – schließlich muss das Personal entsprechend eingeteilt werden. - An wen wende ich mich mit dem Vordruck und meiner Anfrage auf Notfallbetreuung?
Bitte direkt in der Kita melden! - Wie erfolgt die Verpflegung?
Die Küche wird ab dem 4. Mai wieder wie gewohnt das Mittagessen produzieren. Getränke sind ohnehin vorhanden. - Wie erfolgt die Übergabe und das Abholen?
Bitte die Kinder an den Fenster-Türen der jeweiligen Gruppenräume abgeben und dort auch wieder abholen. Das bedeutet: Eltern dürfen die Kita nach wie vor NICHT betreten! (Betretungsverbot) - Welche Kinder dürfen nicht in die Notbetreuung?
Kurz gesagt: alle Kinder mit Infekten. Jeder Husten führt in der aktuellen Situation dazu, dass das Kind – unter Umständen auch schon bei der Übergabe – nicht in Empfang genommen wird und damit nicht betreut wird. Das ist keine Erfindung für unsere Kita, sondern eine klare Vorgabe, die wir umsetzen müssen. Wir schützen so das Personal und auch die anderen Kinder. Bitte helft mit und bringt die Erzieherinnen erst gar nicht in die unangenehme Situation, dass sie den Gesundheitszustand eures Kindes kritisch beurteilen müssen. Im Zweifelsfall wird das Kind eher abgelehnt, als dass es betreut wird. - Was sollte ich meinem Kind mitgeben?
Das Übliche: Windeln, Schnuller (bitte separat eingepackt), Kleidung für drinnen und draußen und die Mahlzeiten, sofern euer Kind nicht über die reguläre Kita-Küche verpflegt wird. - In welcher Gruppe wird mein Kind untergebracht?
Die Kinder werden gemäß Anweisung in kleinen Gruppen (sogenannte „Betreuungssettings“) betreut. Diese Gruppen werden altersentsprechend zusammengestellt. Eine Vorgabe für eine maximale Gruppengröße gibt es nicht. Ein einmal zusammengestelltes „Setting“ kann nicht mehr getrennt werden – ein Gruppenwechsel ist also nicht möglich. Die Kinder haben so nur innerhalb dieser Gruppe Kontakt, was das Infektionsrisiko verringern soll. - Wie läuft der Kita-Alltag ab?
Wir versuchen, den Alltag in den Kleingruppen so abwechselungsreich wie möglich zu gestalten – und gleichzeitig die umfangreichen Verhaltens- und Hygieneregeln zu beachten.
Auch im Tagesverlauf gilt das Distanzgebot, das heisst die Gruppen begegnen sich untereinander möglichst nicht. Das betrifft vor allem den Flur, den Bewegungsraum und auch das Außengelände. - Wie viele Stunden habe ich Anspruch auf Notbetreuung?
Die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem Umfang der beruflichen Tätigkeit. An welchen Tagen ihr wie lange arbeitet, müsst ihr daher bitte unbedingt auf der Bescheinigung des Arbeitgebers vermerken. - Tragen die Erzieherinnen Masken?
Diese Entscheidung treffen die Erzieherinnen für sich. Es besteht keine Maskenpflicht. Hinweis: Kinder unter 6 Jahren brauchen in NRW grundsätzlich keine Maske tragen. - Welche Quellen liefern seriöse Informationen zur Notbetreuung?
Für die Kita relevant sind die Vorgabe des NRW-Familienministers. Auf dessen Internetseite findet ihr weitere Informationen – zum Beispiel auch Elternbriefe und Fachempfehlungen.
Weiterhin wichtig für uns sind die Empfehlungen des Paritätischen. - An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bitte wendet euch an die Kita-Leitung.